Haare 2011 in Nürnberg

Am 09. und 10. Oktober 2011

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Seminar: Mitarbeiterführung

FORDERN UND FÖRDERN – MIT KLAREN ZIELEN UND GEMEINSAMEN MAßNAHMEN MEHR ERREICHEN!

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Seminar: Facebook - Marketing ADVANCED - Teil 2

MIT FACEBOOK RICHTIG KOMMUNIZIEREN

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Blickpunkt 06-2011

Klausel zu Ratenzahlung bei Versicherung intransparent (Geld zurückfordern)

Viele Versicherte zahlen ihre Beiträge unterjährig. Die Versicherer lassen sich das mit Zuschlägen bezahlen, diese werden aber nicht transparent genug ausgewiesen. Das entschied das Landgericht Hamburg am vorigen Dienstag gegen die Versicherung Neue Leben. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Betroffene Verbraucher sollten jetzt von ihrem Versicherer Geld zurückfordern.“

Versicherer verlangen wegen des höheren Verwaltungsaufwandes Zuschläge, wenn ihre Kunden die Beiträge nicht jährlich entrichten. Häufig werden die Ratenzahlungszuschläge mit zwei Prozent bei halbjährlicher, drei Prozent bei vierteljährlicher und fünf Prozent bei monatlicher Zahlungsweise ausgewiesen.

Thorsten Rudnik: „Da die Versicherer die Beiträge wie bei einem Kredit stunden, müssen sie die Höhe des effektiven Jahreszinses angeben und der liegt deutlich höher. Die Gesellschaften haben diese Information aber zurückgehalten.“
Die Verbraucherzentrale Hamburg ist dagegen vorgegangen, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen. Das Landgericht Hamburg hat nun bestätigt, dass die von der Neuen Leben verwendete Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen intransparent ist. Thorsten Rudnik: „Wir beglückwünschen die Verbraucherzentrale zu diesem Erfolg.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ein weiteres Verfahren gegen die Ergo und Signal Iduna steht noch aus. Das Landgericht Stuttgart hat gegen die Stuttgarter Lebensversicherung am 26. April ebenfalls ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen.

Der BdV ist der Meinung, dass die Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen unwirksam ist. Thorsten Rudnik: „Die Verbraucher sollten ihre Versicherer anschreiben und eine Rückzahlung der kompletten Ratenzahlungszuschläge fordern.“

Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte hat ein Musterschreiben vorbereitet, welches kostenlos unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/Ratenzahlungszuschlag.pdf heruntergeladen werden kann.


Servicequalität

In welchen Branchen ist die Servicequalität nach Ihrer Ansicht nach sehr gut? Diese Frage wurde durch das Forschungsinstitut Forsa 1.500 Menschen gestellt.

Dabei zeigt sich, dass Bäckereien, Obst- und Gemüsehändler, sowie Apotheken mit knapp 80% als „sehr gut“ eingestuft wurden. Die Friseure folgten mit 64%, vor Autohändlern etc. Was lässt sich mit dieser Information anfangen? Zunächst einmal, dass wir nach oben noch Luft haben. Dann stellt sich aber die Frage nach der Definition!

Servicequalität, was ist das?

Der eine Salon bietet Wasser, der nächste bezahlten Kaffee, wieder einer hat Espresso, Cappuccino und Milchkaffee. Es lässt sich leider nicht ableiten, was den Kunden pauschal veranlasst, mit dem Service zufrieden zu sein. Daher muss es eine Individualbetrachtung sein. Ein sicher stimmiger Lösungsansatz ist die anonyme Kundenbefragung.

Hier können die spezifischen Voraussetzungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. Die Ergebnisse führen dann in aller Regel zu verwertbaren Ergebnissen, die als Ziel die Optimierung der wahrgenommenen Servicequalität hat.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Ausarbeitung der Befragung und übernehmen die Auswertungen. Inklusive einer entsprechenden Teambesprechung können wir so ein vernünftiges, bezahlbares und zielgerichtetes Marketinginstrument anbieten.

Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der auszuwertenden Kundenbefragungsbögen. Interessiert, dann wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater –„da wird Ihnen geholfen“.

Steuerticker - Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit dem Schreiben vom 26.11.2010 Stellung zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen erfassten Geschäftsvorfälle genommen:

1. Aufzeichnungspflichten

  • Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen sind vollständig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
  • Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.


2. Aufbewahrungspflicht

Auch Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, sind während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre und 6 Jahre) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren.

3. Aufbewahrungsform

Alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich elektronisch erzeugter Rechnungen sind unveränderbar und vollständig aufzubewahren.


Eine Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig.

 

  • Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend.
  • Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.
  • Eine Speicherung auf einen externen Datenträger ist zulässig, soweit dies innerhalb des Gerätes nicht möglich ist.
  • Die Daten müssen unveränderbar und maschinell auswertbar sein.
  • Die konkreten Einsatzorte und Zeiträume der Geräte sind zu protokollieren.
  • Die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Programmieranleitung und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung des Geräts müssen aufbewahrt werden.

Geräte, die die gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Bauart des Geräts nicht erfüllen, können längstens bis zum 31.12.2016 eingesetzt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass technisch mögliche Softwareanpassungen und Speichererweiterungen durchgeführt werden, die dazu führen, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ist eine technische Anpassung nicht möglich, sind weiterhin folgende Ausdrucke der EDV-Registrierkasse aufzubewahren:

Tagesendsummenbon mit Nullstellenzähler (Z-Bon), Stornobuchungen, Retouren, Entnahmen usw...

Harald Mayer
Steuerberater · Dipl. Betriebswirt · Vereidigter Buchprüfer
Mainzer Str. 50 · 64521 Groß-Gerau
Tel. 0 61 52 / 97 48 - 18 · Fax 0 61 52 / 97 48 - 25
www.stb-mayer.de

Seit dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Ländern Litauen, Lettland, Estland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass der Deutsche Arbeitsmarkt Menschen aus diesen Ländern nun offen steht.

Was bedeutet dies für Sie als Friseurunternehmer?

In den Medien wurde das Thema bereits scheinbar vollumfänglich erörtert. Kurz zusammengefasst: Arbeitnehmervertreter befürchten Preisdumping vor allem im Niedriglohnsegment. Arbeitgebervertreter erhoffen sich qualifiziertes Personal und führen als Argument stets den Facharbeitermangel auf.

Der Friseurberuf lässt sich aber nicht auf das reine Handwerk reduzieren. Nein, ein guter Friseur braucht ergänzend zu seinem handwerklichen Können natürlich auch ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten.
Kurz: Ein Friseur ist Gesprächspartner seines Kunden. Die Annahme, dass nun Unmengen von polnischen Friseuren als günstige Arbeitskraft eingesetzt werden können, ist sicherlich unberechtigt.
Die Sprachbarriere verhindert dies, was nicht bedeutet, dass nicht vereinzelt polnische, tschechische oder ungarische Friseure in Ihren Salons eingesetzt werden können, aber eben nur vereinzelt.
Dennoch wird die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit auch die Friseurbranche verändern, aber an anderer Stelle.

Als eine Reaktion auf die nun uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, hat die Bundesregierung die Aufstockung der Zollfahnder beschlossen. Ich halte eine weitere Zunahme der Zollkontrollen für sicher. Sicherlich auch in der Friseurbranche. Darüber hinaus werden Stimmen im Bundestag lauter, welche als Antwort auf die Öffnung der Ostgrenze auf dem Arbeitsmarkt nun einen flächendeckenden Mindestlohn fordern.

Fazit: Was bringt Ihnen nun die Arbeitnehmerfreizügigkeit? Zunächst nichts, allerdings wird Ihnen mit der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit eine entscheidende Aufgabe gestellt, welcher Sie große Aufmerksamkeit schenken sollten, bevor der Zoll dies tut. Entwickeln Sie Lohnmodelle, welche gerecht sind und zur Leistung motivieren. Wie? Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen dabei gerne!

CHEF-INFO FÜHRUNGSVERHALTEN

von Claire Zöllner, Winterthur

Kritik geht direkt ins Herz!

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man anspruchsvolle Führungsaufgaben mittels Wertschätzung und Vertrauen meistert. Die Zuverlässigkeit und Loyalität der Mitarbeitenden prägen nämlich in hohem Maße die Qualität eines Unternehmens.

Neben den rein berufsbezogenen Kompetenzen und Interessen ist aber auch die sogenannte soziale Kompetenz bzw. soziale Intelligenz wichtig und trägt ebenfalls erheblich zum Geschäftserfolg bei.

Höflichkeit, Disziplin und Durchhaltevermögen, Wertschätzung, Empathie und eine gesunde Beziehungskultur sind Werte, die maßgeblich über den Erfolg eines Unternehmens entscheiden. Es gibt ein altes Sprichwort: „Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu.“ Auch im professionellen Kontext behält es seine Gültigkeit. Unzufriedene Mitarbeiter sind oft die Folge von Unsicherheiten oder Fehlern in der Führung.

Oft unterschätzt die Führungskraft, wo sie wirklich eingreifen sollte und wo klare Spielregeln gelten. Stellen Sie Ihre Mitarbeitenden in den Mittelpunkt und vermeiden Sie es zu kritisieren, herumzuschreien, zu ignorieren, in aggressivem Ton zu sprechen, in Gesprächen das Gegenüber stets zu unterbrechen, eine finstere Miene zu machen, über Dritte etwas ausrichten zu lassen, zu nörgeln und Fehler zu suchen. All dies zeugt nicht von einer wertschätzenden Haltung gegenüber den Mitarbeitenden.

Ständige Kritik ist ein Motivationskiller

Ein Mitarbeiter, der sich engagiert und sich mit Herz und Verstand eingesetzt hat, dessen Ergebnis aber vielleicht beim ersten Mal noch nicht ganz optimal ist, fühlt sich durch eine Kritik sofort demotiviert.

Er empfindet, dass sein Einsatz nicht wertgeschätzt und seine Leistung nicht anerkannt wird. In einem Klima der Kritik werden Mitarbeitende müde, sie fühlen sich zunehmend unsicher und es passieren noch mehr Fehler als nötig. Wertschätzung in der Führung bedeutet: „Ich weiß, woran ich bin.“

Und das bedingt vor allem eines: Information. Die Mitarbeitenden möchten informiert sein. Das Teamziel muss sich jede und jeder vorstellen können und es verstehen. Das Team muss beim Planen und Erstellen der Tages-, Wochen-, Monats-, und Jahresziele mit einbezogen werden.

So lässt sich Wertschätzung praktisch umsetzen:

  • Lassen Sie jeden Mitarbeitenden seine Höchstform erreichen und «erwischen» Sie ihn dabei.
  • Bauen Sie ein Sympathiefeld auf und vermeiden Sie Rechthaberei.
  • Verletzen Sie nicht das Selbstwertgefühl Ihrer Mitarbeitenden.
  • Lassen Sie die Mitarbeitenden auch einmal ihre Ideen umsetzen.
  • Bauen Sie ihnen eine Brücke und zeigen Sie ihnen, dass Sie sie ernst nehmen: «Das ist interessant, von dieser Seite habe ich es noch nie gesehen...»
  • Stellen Sie Fragen, denn dadurch behalten Sie die Führung: „Wie kommen Sie zu dieser Auffassung, wie meinen Sie das, wie haben Sie das gemacht?“


Das Fazit: Lob und Anerkennung sind die wichtigsten Führungsaufgaben.

Ausführliche Seminar-Informationen
finden Sie unter www.claire-zoellner.ch

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Zöllner & Fröhlich Unternehmensberatung - Management Competence Center